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§ 6 AStG, deutsche Wegzugsbesteuerung

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Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland bei einer Beteiligung ab 1% löst eine sofortige Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse aus. Stellen Sie Unternehmenswert, Beteiligungsquote und Anschaffungskosten ein; der Zielland-Umschalter bestimmt den Stundungsweg.

Startszenario wählen

Zielland

Unternehmenswert (EUR) €4,000,000
€0€5M€10M€15M€20M
Beteiligung des Gründers 40%
0%25%50%75%100%
Anschaffungskosten (EUR) €250,000
€0€500k€1M€1.5M€2M
Persönlicher Einkommensteuersatz 47.5%
0%20%35%47.5%55%

Geschätzte Wegzugsteuer

€0

Effektiver Satz auf den vollen Wertzuwachs.

Sofort zahlen€0
EU 7J / Jahr€0
Erst verkaufen€0

Stundungsweg

Möchten Sie die Firma selbst registrieren, ohne Anwalt? Der Leitfaden ist auf Rumänisch, da die ASP-Formulare selbst auf Rumänisch sind. Zum Leitfaden, 990 MDL →
Aufschlüsselung anzeigen
Anteiliger Unternehmenswert€0
Anschaffungskosten€0
Stille Reserven (Wertzuwachs)€0
Steuerpflichtiger Anteil (60%-Regel)€0
Steuerbetrag€0
Methodik und Annahmen
  • § 6 AStG löst die Wegzugsteuer bei Beteiligungen ab 1%, die innerhalb der letzten fünf Jahre gehalten wurden, aus, sobald die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet.
  • Bemessungsgrundlage: gemeiner Wert bei Wegzug abzüglich Anschaffungskosten. Es gilt das Teileinkünfteverfahren, sodass 60% des Wertzuwachses in das zu versteuernde Einkommen einfließen.
  • Der Standardwert von 47,5% entspricht dem Spitzensteuersatz (45% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag). Die Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt.
  • Zielland EU/EWR. Reform nach 2022: zinsfreie Ratenzahlung über sieben Jahre nach § 6 Abs. 4 AStG.
  • Schweiz. Fünfjahresratenzahlung gegen Sicherheitsleistung, geregelt durch das deutsch-schweizerische Abkommen nach dem Wächtler-Urteil des EuGH.
  • Nicht-EU/EWR. Die Steuer wird sofort fällig. Eine Ermessensstundung gegen Sicherheitsleistung wird in der Praxis nur selten gewährt.
  • Die Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland innerhalb von sieben Jahren (mit Verlängerung zwölf Jahren) hebt die Festsetzung nach § 6 Abs. 3 AStG auf.

Haftungsausschluss

Indikative Zahlen auf Grundlage des derzeit geltenden § 6 AStG. Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Stimmen Sie den Wegzug stets mit einem deutschen Steuerberater ab, bevor Sie sich abmelden.

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Die Reihenfolge zählt mehr als das Zielland.

Dreißig Minuten. Wir arbeiten rückwärts vom geplanten Wegzugsdatum und ermitteln das Gestaltungsfenster, das gegebenenfalls besteht, bevor der Wegzug § 6 AStG auslöst.