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Quellensteuer · Codul Fiscal Art. 901

Quellensteuer auf Dividenden in Moldau, Abkommen oder Inlandssatz.

Moldau behält als Inlandsgrundsatz 6% auf Dividenden ein. Eine Ansässigkeitsbescheinigung zusammen mit einem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen kann diesen Satz senken, teils auf 5%. Wählen Sie den Empfänger und sehen Sie, was tatsächlich einbehalten wird.

Brutto-Dividendenbetrag €100.000
€1k€1M€2M€3M€4M€5M

Land des Empfängers

Art des Empfängers

Moldauische Ansässigkeitsbescheinigung eingereicht?

Eine aktuelle Ansässigkeitsbescheinigung der Steuerbehörde des Heimatlands des Empfängers muss vor dem Zahlungsdatum bei der SFS eingereicht werden, um den Abkommenssatz nutzen zu können.

Quellensteuer

€0

Anwendbarer Satz

6% inländisch

Netto an den Empfänger

€0

Nach moldauischer Quellensteuer

Mit vs. ohne Bescheinigung

Mit Bescheinigung €0
Ohne €0

Tabelle der Abkommenssätze
Land≥ 25% BeteiligungAndere
Deutschland5%15%
Niederlande5%15%
Italien5%15%
Schweiz5%15%
Vereinigtes KönigreichAbkommensstatus nach dem Brexit unklar; es gilt der Inlandssatz von 6%identisch

Ist der Abkommenssatz höher als 6%, gilt der Inlandssatz von 6%; die moldauische Quellensteuer kann den Inlandssatz nicht übersteigen.

Methodik und Annahmen
  • Inländische Quellensteuer auf Dividenden: 6% gemäß Codul Fiscal al RM, Art. 901 Abs. (31).
  • Abkommenssätze: gemäß den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Moldau und der jeweils genannten Jurisdiktion. Die meisten Abkommen mit EU-Staaten gewähren 5% für Kapitalgesellschaften mit mindestens 25% Beteiligung am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft, sonst 10 bis 15%.
  • Anforderung der Ansässigkeitsbescheinigung: Original oder apostillierte Ansässigkeitsbescheinigung der Steuerbehörde des Empfängers für das Zahlungsjahr, eingereicht bei der SFS vor der Einbehaltung. Ohne Bescheinigung gilt unabhängig vom Abkommen der Inlandssatz von 6%.
  • Vereinigtes Königreich: der Abkommensstatus nach dem Brexit wird operativ vorerst auf Basis des Inlandssatzes von 6% behandelt, bis zur administrativen Klärung. Vor Verlass auf diese Behandlung bitte bestätigen.
  • Anrechnung im Heimatland: die Heimatjurisdiktion des Empfängers gewährt in der Regel eine Anrechnung der moldauischen Quellensteuer auf die inländische Steuer auf dieselbe Dividende. Die Höhe variiert und wird hier nicht modelliert.
  • Ausgeschlossen: Missbrauchsprüfung, Anfechtung des wirtschaftlich Berechtigten, Transparenz-/CRS-Meldepflichten, Verrechnungspreise bei der Kapitalisierung.

Was dieses Werkzeug nicht leistet

Die Zahlen sind indikativ. Bestätigen Sie konkrete Werte mit Ihrem moldauischen Berater, bevor Sie sich darauf verlassen. Das Werkzeug modelliert nicht die Anrechnung im Heimatland des Empfängers, Tests zum wirtschaftlich Berechtigten, Vorschriften gegen Abkommensmissbrauch oder CRS-Meldepflichten.

Planen Sie Ihre Jahresendausschüttung
mit einem erfahrenen Berater.

Wir reichen die Ansässigkeitsbescheinigung ein, berechnen die Anrechnung im Heimatland und sagen Ihnen, ob Sie jetzt ausschütten oder reinvestieren sollten.