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Aufenthalt · Investitionsbasiert

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Der moldauische Investorenaufenthalt setzt Eigenkapital von mindestens 30 prognostizierten Durchschnittsmonatsgehältern (etwa 522.000 MDL, rund 27.500 € im Jahr 2026) plus einen geschaffenen Arbeitsplatz voraus. Die Genehmigung gilt zunächst ein Jahr, verlängerbar auf fünf, danach unbefristet.

Wählen Sie ein Startszenario

Währung

Geplantes Eigenkapital in der SRL€75,000
€0€200k€400k€600k€800k€1M
Geschaffene Arbeitsplätze (VZÄ)3
01020304050

Berechtigung

Berechtigt

Ihre Investition erreicht die Schwelle von 30 prognostizierten Durchschnittsmonatsgehältern.

€0 Ihr Eigenkapital 3× Schwelle
Möchten Sie die Firma selbst registrieren, ohne Anwalt? Der Leitfaden ist auf Rumänisch, da die ASP-Formulare selbst auf Rumänisch sind. Zum Leitfaden, 990 MDL →
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Investition

Schwelle (30 × prognostiziertes Durchschnittsgehalt, 2026)€27,500
Ihr geplantes Eigenkapital€0
Differenz€0

Geschaffene Arbeitsplätze

Erforderlichmindestens 1
Ihr Plan3 VZÄ
StatusErfüllt

Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Jahr 1
Erstgenehmigung
Erteilt bei Antragstellung
Jahre 2–5
Verlängerungen
Bis zu vier 1-Jahres-Verlängerungen oder eine 5-Jahres-Verlängerung
Jahr 5+
Unbefristet
Nach 5 zusammenhängenden Jahren
Methodik und Annahmen
  • Gesetzliche Grundlage: Gesetz 200/2010 über die Rechtsstellung von Ausländern in der Republik Moldau; Regierungsbeschluss 339/2018 über das Verfahren zum Investorenaufenthalt.
  • Schwelle: 30 × prognostiziertes Durchschnittsmonatsgehalt in Anteilen oder Kapital einer moldauischen juristischen Person. Für 2026 beträgt das prognostizierte Gehalt 17.400 MDL, sodass die Schwelle bei etwa 522.000 MDL liegt (rund 27.500 € bei 19 MDL/EUR). Das prognostizierte Gehalt wird jährlich per Regierungsbeschluss festgelegt.
  • Zusätzlich: Die juristische Person muss mindestens einen geschaffenen Arbeitsplatz mit einer Vergütung in Höhe des prognostizierten Durchschnittsgehalts oder darüber vorweisen.
  • Geltungsdauer: 1 Jahr zunächst, verlängerbar auf insgesamt 5 Jahre. Daueraufenthalt nach 5 zusammenhängenden Jahren rechtmäßigen Aufenthalts mit dokumentierter physischer Anwesenheit.
  • Schengen-Zugang: Der moldauische Aufenthaltstitel gewährt keinen Zugang zum Schengen-Raum. Visumfreier Schengen-Tourismus für Inhaber eines moldauischen Passes ist bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen möglich.
  • Staatsbürgerschaft: gesondertes Verfahren nach Gesetz 1024/2000, im Allgemeinen verfügbar nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts. Die investitionsbasierte Einbürgerung wurde ausgesetzt; nur der Standardweg der Einbürgerung steht zur Verfügung.
  • FX: indikativ MDL/EUR ≈ 19, MDL/USD ≈ 17,5.

Haftungsausschluss

Indikative Zahlen basierend auf dem geltenden moldauischen Ausländerrecht. Keine Rechts- oder Einwanderungsberatung. Die Werte des prognostizierten Gehalts ändern sich jährlich per Regierungsbeschluss. Sprechen Sie mit uns für eine fallspezifische Beratung.

Über der Schwelle,
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