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Company Formation 11 Min. Lesezeit

Firmennamen in Moldau wählen: Regeln, Register und Reservierung

Ein Praxisleitfaden zur Wahl einer moldauischen SRL- oder SA-Bezeichnung, die die ASP-Prüfung, den Ähnlichkeitsabgleich im Staatsregister und den AGEPI-Markenabgleich besteht, mit Gesetzeszitaten und Arbeitsablauf.

Autor
Incorpore Advisory
Rolle
Boutique Moldovan corporate practice
Veröffentlicht
8. August 2024
Aktualisiert
24. Juni 2026

Die Bezeichnung einer moldauischen juristischen Person ist die erste Entscheidung, die der Registerbeamte bei der ASP prüft, und diejenige, die Gründer am häufigsten wiederholen müssen. Die Regeln stehen in Gesetz 220/2007 Artikelund im Zivilgesetzbuch Artikel 66, mit praktischer Wirkung, die durch die Verfahrensrichtlinien der ASP und eine kleine Zahl von Entscheidungen des Verfassungsgerichts zur Unterscheidbarkeit von Handelsnamen geprägt wird. Ein Name, der diese Regeln nicht erfüllt, wird am Schalter abgelehnt, und ein Name, der sie erfüllt, aber mit einer eingetragenen Marke im AGEPI-Register kollidiert, verursacht trotzdem Ärger, sobald die SRL den Geschäftsbetrieb aufnimmt.

Dieser Leitfaden führt durch die gesetzlichen Vorgaben, den Ähnlichkeitsabgleich im Staatsregister, die Reservierungsmechanik und die häufigen Ablehnungsmuster, die wir in der Kanzlei sehen. Das begleitende Tool zur Prüfung moldauischer Firmennamen prüft dieselben zehn Regeln in Sekunden gegen das aktive Staatsregister und markiert Grenzfälle, die unser Team sonst manuell verifizieren müsste.

Der gesetzliche Standard in einem Absatz

Artikeldes Gesetzes 220/2007 über die staatliche Registrierung juristischer Personen und Einzelunternehmer verlangt, dass die Bezeichnung den Rechtsformzusatz auf Rumänisch enthält (die vollständige Societate cu Răspundere Limitată in der Langform oder die Abkürzung SRL in der Kurzform), das lateinische Alphabet verwendet (rumänische Sonderzeichen sind zulässig, reines Kyrillisch wird abgelehnt, fremdsprachige Elemente müssen ins Lateinische transliteriert werden), und sich eindeutig von bestehenden Einträgen im Staatsregister unterscheidet. Das Zivilgesetzbuch Artikelergänzt, dass die Bezeichnung der rechtliche Identifikator der juristischen Person ist und sie in allen Geschäften mit Dritten bindet. Eine spätere Änderung kostet daher Gebühren, Vertragsänderungen, die Umbenennung von Bankkonten und Markenwert. Sorgen Sie dafür, dass es von Anfang an stimmt.

Die zehn Regeln, die die ASP anwendet

Hier in derselben Reihenfolge wiedergegeben, in der unser Namensprüfungs-Tool sie bewertet. Jede Regel hat eine gesetzliche Grundlage; nichts auf dieser Liste ist redaktionell.

  1. Länge. Das unterscheidende Element umfasst in der Praxis drei bis etwaZeichen. Kürzer wird wegen mangelnder Unterscheidungskraft abgelehnt, länger scheitert an den Formularbeschränkungen der ASP.
  2. Zeichensatz. Zulässig sind das lateinische Alphabet, rumänische Sonderzeichen (ă, â, î, ș, ț), Ziffern und übliche Satzzeichen. Fremdsprachige Elemente müssen gemäß Artikel 9(2) ins Lateinische transliteriert werden. Reines Kyrillisch in der eingetragenen Form wird abgelehnt, selbst wenn der Gründer in einem russischsprachigen Markt tätig ist. Die Arbeitsbezeichnung kann intern auf Russisch verwendet werden, aber die eingetragene Zeichenfolge ist lateinisch.
  3. Rechtsformzusatz. Die vollständige rumänische Bezeichnung (Societate cu Răspundere Limitată, Societate pe Acțiuni, Întreprindere Individuală, Societate în Nume Colectiv, Societate în Comandită, Cooperativă de Producție) muss in der Langform erscheinen. Die alleinige Abkürzung (SRL, SA, II, SNC, SCS, CP) wird in der Kurzform akzeptiert. Die ASP akzeptiert den Zusatz vor oder nach dem unterscheidenden Element.
  4. Bezug auf den Staatsnamen. Die Begriffe Moldova, Republica Moldova, Țara Moldovei sowie die Adjektive Moldovan und Moldovenesc erfordern eine besondere Genehmigung der Regierungskommission, die nach einer dreißigtägigen Prüfung gegen eine staatliche Gebühr von 100.000 Lei (rund 5.000 EUR) erteilt wird. Die Berechtigung ist eng gefasst: mindestensProzent Exportanteil am Umsatz, Status als Großsteuerzahler, ausländische Muttergesellschaft mit globaler Marke, oderProzent Staatskapital. Das Tool markiert Bezüge auf den Staatsnamen als Warnung, damit Sie entscheiden können, ob sich der Genehmigungsweg lohnt.
  5. Namen von Verwaltungseinheiten. Stadt- oder Bezirksnamen (Chișinău, Bălți, Cahul, Orhei, Ungheni, Soroca und so weiter) erfordern die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Gemeinderats. Die ASP verweigert die Registrierung der Bezeichnung ohne diese Zustimmung.
  6. Bezüge auf Behörden. ASP, SFS, BNM, CNPF, CNA, MAI, MJ, Guvern, Parlament, Ministerul, Președinția und die Cancelaria de Stat sind ohne spezielle Genehmigung untersagt. Das Verwechslungsrisiko mit einer Behörde geht der Markenpräferenz des Gründers vor.
  7. Sektoral eingeschränkte Begriffe. Bancă, asigurare, reasigurare, bursă, fond de investiții, fond de pensii, schimb valutar, microfinanțare und credit erfordern eine sektorale Lizenz von BNM oder CNPF, bevor die ASP den Namen registriert. Die ASP gleicht mit dem Tätigkeitsregister ab und lehnt Bezeichnungen ab, die eine regulierte Tätigkeit ohne Genehmigung implizieren.
  8. Bezüge auf internationale Organisationen. Bezüge auf UN, ONU, UNESCO, Olympia, NATO, Rotes Kreuz, EU und Europarat sind gemäß den Vorschriften zu Behörden und Marken untersagt. Ein ausländischer Gründer, der eine globale Organisation nach Moldova erweitert, hat einen gesonderten Genehmigungsweg; ein Unternehmer, der den Namen zu Marketingzwecken wählt, hat diesen nicht.
  9. Klausel zu moralischen Normen. Die ASP lehnt Bezeichnungen ab, die gegen moralische Normen oder Standards der öffentlichen Anständigkeit verstoßen. Das Tool prüft eine Sperrliste mitEinträgen: Schimpfwörter auf Englisch, Rumänisch und Russisch, Straßennamen für illegale Substanzen, extremistische oder terroristische Bezüge sowie Vokabular aus der Erwachsenenbranche. Die Liste bildet ab, was ein menschlicher Registerbeamter am Schalter ablehnen würde.
  10. Unterscheidungskraft. Einzelne gängige Wörter wie Trade, Holding, Services, Consulting oder Group werden als nicht ausreichend unterscheidungskräftig abgelehnt. Die Bezeichnung muss einen eigenen Zusatz tragen, den der Registerbeamte von generischen Beschreibungen unterscheiden kann.

Die Regel der „eindeutigen Unterscheidbarkeit" in der Praxis

Artikel 9(3) verlangt, dass die Bezeichnung sich eindeutig von bestehenden Einträgen unterscheidet. Die ASP wendet neben dem exakten Zeichenvergleich zusätzlich einen Ähnlichkeitstest an. Am Schalter abgelehnte Namen unterscheiden sich von bestehenden Einträgen typischerweise nur durch:

  • Eine Änderung um einen einzelnen Buchstaben (Mayb Tech gegenüber Maib Tech).
  • Einen Wechsel zwischen Singular und Plural (Solutions gegenüber Solution).
  • Eine Umstellung der Wortreihenfolge (Tech Maib gegenüber Maib Tech).
  • Eine Änderung der Zeichensetzung (Maib-Tech gegenüber Maib Tech).
  • Einen hinzugefügten generischen Zusatz (Maib Tech Solutions gegenüber Maib Tech).
  • Eine Transliterationsvariante (Moldova gegenüber Moldowa).

Unser Tool bildet denselben Standard mit einer Jaro-Winkler-Distanz plus einem Token-Set-Verhältnis nach und bewertet den unterscheidenden Teil des Namens, nachdem gängige generische Wörter wie innovations oder solutions entfernt wurden, damit ein gemeinsames Suffix kein falsches Ergebnis erzeugt. Eine Übereinstimmung von überProzent bei einer der beiden Metriken wird als Wahrscheinlich abgelehnt markiert, mit Anzeige des eingetragenen Eintrags. Der vorsichtige Weg bei einem Grenzfall ist eine manuelle Bestätigung bei der ASP, bevor eine Reservierungsgebühr gezahlt wird; unser Team holt diese Bestätigung schriftlich innerhalb von vier Werktagsstunden ein.

Der AGEPI-Markenabgleich

Die ASP prüft nur, ob die Bezeichnung im Register der juristischen Personen unterscheidbar ist. Die Agenția de Stat pentru Proprietatea Intelectuală (AGEPI) führt ein separates Markenregister. Ein Name, der die ASP-Prüfung besteht, kann dennoch eine eingetragene moldauische oder internationale Marke verletzen. Das Risiko besteht in beide Richtungen:

  • Ein Markeninhaber kann Ihre SRL wegen Verletzung verklagen, sobald Sie unter der kollidierenden Bezeichnung Geschäfte aufnehmen, mit Schadensersatz und einer Anordnung zur Namensänderung.
  • Die ASP kann die ursprüngliche Reservierung ablehnen, wenn der Markenkonflikt hinreichend notorisch ist (eine globale Marke wie Coca-Cola, BMW oder Apple), gemäß der Doktrin der bekannten Marken.

Unser Team führt bei jeder Namensreservierung, die wir einreichen, den AGEPI-Abgleich durch. Das Tool bildet die AGEPI-Suche nicht nach, weil das Markenregister nicht offen zur Weiterverbreitung lizenziert ist.

Der Reservierungsschritt

Sobald die Vorprüfung sauber ist, kann die Bezeichnung bei der ASP für bis zu sechs Monate reserviert werden. Die Reservierung sperrt den Namen und gibt dem Gründer Zeit, das Dossier ohne Wettlaufrisiko fertigzustellen: Kein anderer Antragsteller kann während der laufenden Reservierung dieselbe Bezeichnung einreichen. Die Gebühren richten sich nach der Bearbeitungsdauer:

  • 5 Werktage, kostenlos (nur für NGOs)
  • 3 Tage,Lei
  • 24 Stunden,Lei
  • 4 Stunden,Lei
  • 1 Stunde,Lei

Kanäle: die multifunktionalen ASP-Zentren in Chișinău, Bălți, Cahul und die regionalen Büros, per Post oder per E-Mail an inregistrare.ud@asp.gov.md. Die Reservierung kann auch elektronisch über das E-Services-Portal der ASP mit einer autorisierten elektronischen Signatur eingereicht werden.

Für die meisten Gründer reichen wir die Reservierung und die SRL-Registrierung in einer einzigen Einreichung ein, damit der Name nie getrennt vom Rest des Gründungsdossiers auf Eis liegt. Der zweistufige Weg aus Reservierung und anschließender Registrierung wird verwendet, wenn der Gründer mehr Zeit benötigt, um Markenanmeldungen, Domainkäufe und Bankkontounterlagen abzustimmen, bevor die SRL formell im Register eingetragen wird.

Häufige Ablehnungsmuster, die wir in der Kanzlei sehen

Die fünf folgenden Beispiele sind echte Ablehnungen aus unserer Pipeline; die Namen wurden aus Datenschutzgründen geändert.

  1. Kollisionen mit generischen Wörtern. Ein Gründer reservierte Tech Solutions SRL in einem Sektor mit zwölf ähnlich benannten Einträgen. Die ASP lehnte gemäß der Unterscheidungskraftregel ab. Die Lösung war ein eigener, den Beschreibungen vorangestellter Zusatz.
  2. Grenzfall durch Singular-Plural-Wechsel. MoldBuild SRL war bereits im Register eingetragen, als ein Gründer MoldBuilds SRL einreichte. Der Registerbeamte hielt fest, dass die Namen nicht eindeutig unterscheidbar waren. Das Hinzufügen eines Sektor- oder geografischen Zusatzes (MoldBuilds Construction Group SRL) räumte die Ablehnung aus.
  3. Überraschung mit dem Staatsnamen. Ein Gründer reichte Moldova Innovate SRL ohne die Genehmigung der Regierungskommission ein. Die ASP erließ das Ablehnungsschreiben; der Gründer zahlt entweder 100.000 Lei, um das Kommissionsverfahren zu starten, oder entfernt den Bezug auf den Staat. Wir empfehlen stets, den Bezug zu entfernen, sofern die Berechtigungskriterien nicht eindeutig erfüllt sind.
  4. Sperre durch sektoralen Begriff. Ein Gründer reichte Premier Banking Group SRL vor Beantragung der BNM-Lizenz ein. Die ASP lehnte gemäß der Sektorbeschränkungsregel ab. Die Bezeichnung muss zuerst den Lizenzweg durchlaufen, oder der Gründer wählt einen sektorneutralen Namen.
  5. Kyrillisch in der eingetragenen Form. Ein Gründer reichte die Bezeichnung in russischem Kyrillisch ein, mit der Absicht, im russischsprachigen Markt tätig zu sein. Die ASP lehnte gemäß der Regel zum lateinischen Alphabet ab. Die Lösung ist die Einreichung der lateinischen Transliteration; der Gründer kann weiterhin auf Russisch handeln und die kyrillische Form im Marketingmaterial verwenden, aber die eingetragene Zeichenfolge ist lateinisch.

Wie Sie das Namensprüfungs-Tool nutzen

Öffnen Sie das Tool, geben Sie den unterscheidenden Teil des Namens ein (das Tool fügt die Rechtsform hinzu), wählen Sie die Rechtsform, und lesen Sie das Ergebnis. Der rechte Bereich zeigt:

  • Eine gesetzliche Checkliste der zehn oben genannten Regeln mit Statuschips (OK, Warnung, Fehler) und einer kurzen, verständlichen Erklärung für jede Regel.
  • Einen Registerabgleich-Block mit jeder exakten Übereinstimmung, jeder engen Übereinstimmung überProzent Ähnlichkeit mit dem Ähnlichkeitswert, und jeder verwandten Übereinstimmung überProzent zur Information.
  • Ein zusammenfassendes Ergebnis: Bereit zur Reservierung, Prüfung erforderlich, Wahrscheinlich abgelehnt, Wahrscheinlich vergeben, oder Gesperrt.

Lautet das Ergebnis Bereit zur Reservierung, füllt der Call-to-Action unser Kontaktformular mit der vorgeschlagenen Bezeichnung und der Rechtsform vor; unser Team prüft den AGEPI-Abgleich und reicht die Reservierung unter Vollmacht ein. Lautet das Ergebnis Wahrscheinlich abgelehnt oder Prüfung erforderlich, gilt derselbe Weg, aber unser Team bestätigt das genaue Ergebnis beim Registerbeamten, bevor eine Gebühr gezahlt wird.

Ein pragmatisches Namensbriefing

Ein kurzes Briefing dessen, was wir Gründer im Erstgespräch fragen, falls der Name noch offen ist:

  • Sektor und Geografie. Wo die SRL tätig sein wird, die Zielkundengruppe, die Sprache der Kunden.
  • Anderswo gehaltene Markenregister. Bestehende Marken, Domainportfolios und Wortmarkenanmeldungen unter dem Namen des Gründers in anderen Jurisdiktionen.
  • Wachstumshorizont. Ob die Marke in die EU, nach Amerika oder in die GUS skalieren soll, oder auf Moldova fokussiert bleibt. Ein lokal gut klingender Name reist nicht immer gut.
  • Sprachpräferenz. Rumänischsprachige Bezeichnungen wirken bei der lokalen Kundschaft gut; englischsprachige Bezeichnungen reisen besser, konkurrieren aber aggressiver mit globalen Marken.
  • Klang und Länge. Aussprechbar auf Rumänisch und in der Arbeitssprache des Gründers, kurz genug, um ohne Kürzung auf den Briefkopf und die Bankkontobezeichnung zu passen.

Anschließend schlagen wir drei unterscheidungskräftige Kandidaten vor, die ASP, AGEPI und den Substanztest bestehen, und reservieren die bevorzugte Option des Gründers noch in derselben Woche.

Wann Sie das Tool nutzen und wann Sie anrufen sollten

Das Namensprüfungs-Tool ist der richtige Ausgangspunkt für jeden Gründer. Prüfen Sie die Shortlist damit; das Tool erkennt die gesetzlichen Sperren und die offensichtlichen Grenzfälle und spart die manuelle ASP-Anfrage für echte Zweifelsfälle. Ist das Ergebnis über die gesamte Linie sauber, ist der Reservierungsschritt Routine; taucht ein „Wahrscheinlich abgelehnt"-Treffer oder ein sektoral eingeschränkter Begriff auf, übernimmt unser Team von dort. Je früher unser Berater den vorgeschlagenen Namen sieht, desto günstiger ist die Nacharbeit, falls er geändert werden muss.

Weiterführende Leitfäden

Veröffentlicht am 8. August 2024 · aktualisiert am 24. Juni 2026

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